Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
§1. Die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG ist Betreiber der Auktionsplatform. Die in der Online-Liste, im Auftrag des Fahrzeugverkäufers, eingestellten Fahrzeuge sind nach Typ, Ausstattung und Zustand beschrieben und mit einer Preisvorstellung des Fahrzeugverkäufers versehen, die lediglich eine Orientierung darstellen soll. Gleichzeitig trägt der Fahrzeugverkäufer einen verbindlichen Mindestpreis in die Bieterliste ein, um das Fahrzeug an einen möglichen Käufer (Bieter) zu veräußern. Falls zwei Interessenten, bezogen auf ein in der Liste eingestelltes Fahrzeug, das gleiche Preisgebot abgegeben haben, werden beide Interessenten informiert und gebeten, ein neues verbindliches Gebot gegenüber dem Verkäufer abzugeben.
§2. Für die Handelsplattform der Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG werden nur Automobilhändler zugelassen. Diese haben sich durch Vorlage der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs auszuweisen. Eine spätere Überprüfung der gewerblichen Tätigkeit ist jederzeit möglich und Folge zu leisten. Die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG hat jederzeit die Möglichkeit und das Recht, ohne Angaben von Gründen, Personen den Zugang zur Handelsplattform zu verwehren oder nachhaltig auszuschließen. Alle Benutzer wählen einen Benutzernamen und ein Passwort. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, da der Benutzer bei Missbrauch haftet.
§3. Der Verkäufer ist alleinverantwortlich für sämtliche Angaben, die seine eingestellten Fahrzeuge betreffen. Gleichzeitig sichert er die Richtigkeit der Angaben zu.
§4. Den Ablauf, die zeitliche Planung sowie insbesondere die Dauer der Gebotsphase bestimmt ausschließlich die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG. Geplante Termine, sowie laufende, können von der Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG geändert und annulliert werden. Eventuelle finanzielle Forderungen können nicht erhoben werden.
§5. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Rahmen eines "Händlergeschäftes". Die Fahrzeuge gelten, sofern Beschädigungen in Form von Beschreibung (Kasosserie- und oder Lackschäden) und Fotos über einen Reparaturwert von 150€ dokumentiert sind - als "Unfallfahrzeug / bzw. Fzg mit Vorbeschädigung", sofern nicht weiter und genauer deklariert. Eine explizite Kennzeichnung als Unfallfahrzeug erfolgt somit also nicht in jedem einzelnen Inserat. (Analog den gutachterlichen Restwertbörsen)
Dieses ist vor Gebotsabgabe zu berücksichtigen.
Zudem besteht die Möglichkeit der Besichtigung vor Auktionsbeginn, da die Fahrzeuge frei zugänglich auf unserem Gelände stehen.
§6. Der Bieter bindet sich an sein abgegebenes Gebot über den Zeitraum von zehn Werktagen nach Ablauf der jeweiligen Gebotsrunde. Das Gebot ist wirksam und verbindlich, kann nicht verringert oder annulliert werden. Die Abnahme des Fahrzeuges ist für den Bieter, beim akzeptierten Gebot durch den Verkäufer verpflichtend. Der Bieter hat innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung der Zuschlagsbestätigung das Fahrzeug bei dem Anbieter abzuholen und/oder eine Bestellung für das zugeschlagene Fahrzeug bei dem Verkäufer zu unterzeichnen. Andernfalls ist der Verkäufer nicht länger dazu verpflichtet, das Fahrzeug an den Bieter zu veräußern. Ferner ist von dem entsprechenden Bieter, der das akzeptierte Gebot abgegeben hat, ein Schadenersatz in Höhe von 15% des zugeschlagenen Fahrzeugpreises (min. jedoch EUR 500,--) an die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG zu entrichten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bietsystem.
§7. Ab Zuschlag hat der Käufer 7 Tage Zeit das Fahrzeug zu bezahlen und abzuholen. Danach berechnet die Franz Rüschkamp GmbH & Co. KG an den Käufer 10,00€ zzgl. MwSt pro Tag.
§8. Bei Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG.
Der Verkäufer verpflichtet sich für eine freie und unbelastete Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer. Eine Haftung bei Schreibfehler und Druckfehler wird nicht von der Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG übernommen. Die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG behält sich jederzeit Änderungen an dem Verfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sofern nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Änderungserklärung ein Nutzer schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§9. Schlussbestimmungen: Eine etwaige Ungültigkeit einer Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen wird dadurch nicht berührt.
§1. Die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG ist Betreiber der Auktionsplatform. Die in der Online-Liste, im Auftrag des Fahrzeugverkäufers, eingestellten Fahrzeuge sind nach Typ, Ausstattung und Zustand beschrieben und mit einer Preisvorstellung des Fahrzeugverkäufers versehen, die lediglich eine Orientierung darstellen soll. Gleichzeitig trägt der Fahrzeugverkäufer einen verbindlichen Mindestpreis in die Bieterliste ein, um das Fahrzeug an einen möglichen Käufer (Bieter) zu veräußern. Falls zwei Interessenten, bezogen auf ein in der Liste eingestelltes Fahrzeug, das gleiche Preisgebot abgegeben haben, werden beide Interessenten informiert und gebeten, ein neues verbindliches Gebot gegenüber dem Verkäufer abzugeben.
§2. Für die Handelsplattform der Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG werden nur Automobilhändler zugelassen. Diese haben sich durch Vorlage der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs auszuweisen. Eine spätere Überprüfung der gewerblichen Tätigkeit ist jederzeit möglich und Folge zu leisten. Die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG hat jederzeit die Möglichkeit und das Recht, ohne Angaben von Gründen, Personen den Zugang zur Handelsplattform zu verwehren oder nachhaltig auszuschließen. Alle Benutzer wählen einen Benutzernamen und ein Passwort. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, da der Benutzer bei Missbrauch haftet.
§3. Der Verkäufer ist alleinverantwortlich für sämtliche Angaben, die seine eingestellten Fahrzeuge betreffen. Gleichzeitig sichert er die Richtigkeit der Angaben zu.
§4. Den Ablauf, die zeitliche Planung sowie insbesondere die Dauer der Gebotsphase bestimmt ausschließlich die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG. Geplante Termine, sowie laufende, können von der Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG geändert und annulliert werden. Eventuelle finanzielle Forderungen können nicht erhoben werden.
§5. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Rahmen eines "Händlergeschäftes". Die Fahrzeuge gelten, sofern Beschädigungen in Form von Beschreibung (Kasosserie- und oder Lackschäden) und Fotos über einen Reparaturwert von 150€ dokumentiert sind - als "Unfallfahrzeug / bzw. Fzg mit Vorbeschädigung", sofern nicht weiter und genauer deklariert. Eine explizite Kennzeichnung als Unfallfahrzeug erfolgt somit also nicht in jedem einzelnen Inserat. (Analog den gutachterlichen Restwertbörsen)
Dieses ist vor Gebotsabgabe zu berücksichtigen.
Zudem besteht die Möglichkeit der Besichtigung vor Auktionsbeginn, da die Fahrzeuge frei zugänglich auf unserem Gelände stehen.
§6. Der Bieter bindet sich an sein abgegebenes Gebot über den Zeitraum von zehn Werktagen nach Ablauf der jeweiligen Gebotsrunde. Das Gebot ist wirksam und verbindlich, kann nicht verringert oder annulliert werden. Die Abnahme des Fahrzeuges ist für den Bieter, beim akzeptierten Gebot durch den Verkäufer verpflichtend. Der Bieter hat innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung der Zuschlagsbestätigung das Fahrzeug bei dem Anbieter abzuholen und/oder eine Bestellung für das zugeschlagene Fahrzeug bei dem Verkäufer zu unterzeichnen. Andernfalls ist der Verkäufer nicht länger dazu verpflichtet, das Fahrzeug an den Bieter zu veräußern. Ferner ist von dem entsprechenden Bieter, der das akzeptierte Gebot abgegeben hat, ein Schadenersatz in Höhe von 15% des zugeschlagenen Fahrzeugpreises (min. jedoch EUR 500,--) an die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG zu entrichten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bietsystem.
§7. Ab Zuschlag hat der Käufer 7 Tage Zeit das Fahrzeug zu bezahlen und abzuholen. Danach berechnet die Franz Rüschkamp GmbH & Co. KG an den Käufer 10,00€ zzgl. MwSt pro Tag.
§8. Bei Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG.
Der Verkäufer verpflichtet sich für eine freie und unbelastete Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer. Eine Haftung bei Schreibfehler und Druckfehler wird nicht von der Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG übernommen. Die Franz Rüschkamp GmbH & Co.KG behält sich jederzeit Änderungen an dem Verfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sofern nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Änderungserklärung ein Nutzer schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§9. Schlussbestimmungen: Eine etwaige Ungültigkeit einer Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen wird dadurch nicht berührt.